Männer bis 45 dürfen nur mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate Deutschland verlassen!

Eine seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die mit Aussetzunge der Wehrpflicht vor einigen Jahren deaktiviert worden war, ist seit wenigen Monaten wieder in Kraft: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen", wenn sie länger als drei Monate die BRD verlassen möchten, ohne sich dauerhaft im Ausland niederzulassen.

(§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz).

Allerdings ist eine Verletzung aktuell nicht mit Sanktionen belegt.

Das belegt einmal mehr, die offene, wie die stille innere Aufrüstung nimmt Fahrt auf.

Wehr- und Kriegsdienstverweigerung ist notwendiger denn je!

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

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WPflG - Wehrpflichtgesetz

@breakdownthewalls Könnte ich nochmal zurück, würde ich den "Dienst an der Waffe" nicht mehr verweigern. Gibt einige gute Gründe, sich die Skills mitzunehmen.

@Schafstelze
Mal ganz davon abgesehen, dass man so eine sensible Angelegenheit wie die Armee nicht irgendwelchen fragwürdigen Spacken überlassen sollte.

@breakdownthewalls