Das ursprüngliche Regelwerk sah Flottenziele vor — kein Verbot, sondern ein CO₂-Grenzwert für die durchschnittliche Neuwagenflotte eines Herstellers. Wer diesen Grenzwert überschreiten würde, würde 95 Euro pro Gramm CO₂ pro verkauftem Fahrzeug als Ausgleich zahlen.
Das ist im Prinzip eine Internalisierung externer Kosten — die ökologischen Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt, kein Verkaufsverbot also kein #Verbrennerverbot. Ferrari, Lamborghini, Aston Martin etc. waren nie Teil dieser Flottenzieldiskussion.