Das ursprüngliche Regelwerk sah Flottenziele vor — kein Verbot, sondern ein CO₂-Grenzwert für die durchschnittliche Neuwagenflotte eines Herstellers. Wer diesen Grenzwert überschreiten würde, würde 95 Euro pro Gramm CO₂ pro verkauftem Fahrzeug als Ausgleich zahlen.