Das ist wirklich ein richtig dicker Otto.
Selbst Thomas Wiegold hatte das nicht auf dem Schirm bzw übersehen.
Das ist wirklich ein richtig dicker Otto.
Selbst Thomas Wiegold hatte das nicht auf dem Schirm bzw übersehen.
@rationalgarde
Ja, das ist echt unfassbar, dass das durch die Hintertür geschehen ist.
🤬
@sinchens_ immerhin durften Ausgemusterte bzw anerkannte KDV ausgenommen sein, das trifft aber seit 15 Jahren auch nicht mehr zu mit der Aussetzung der Wehrpflicht
* klopft auf Holz als ausgemusterter
@dimllychlyngarw @rationalgarde
Ich habe eher in Paragraph 1 etwas gefunden, als in dem besagten Paragraphen 3.
Absatz 3, da ist aufgelistet wer nicht der Wehrüberwachung unterliegt
Bislang galt das im Spannungsfall, davor universell. Warum sah da eigentlich kaum jemand ein Problem drin?
weil der Verteidigung-/Spannungsfall durch den Bundestag mit 2/3 beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden muss, also eine relativ hohe Hürde hat
Ändert wenig daran, was ist, wenn sie das tun. Und wenn bei namentlicher Befragung 99% der Wahlberechtigten dafür aussprechen würden, dürfte man derlei nicht tun.
du siehst aber schon den Unterschied, ob die gewählten Parlamente sowas formell beschließen müssen oder ob sowas per default einfach gilt oder
Ich kann mich nicht mit einem Staatswesen identifizieren, dass überhaupt nur daran denkt, derartige Gesetze zu erlassen, geschweige denn, sie seit Jahrzehnten hat.
@rationalgarde De facto ist es ja eher eine Melde- als eine Genehmigungspflicht, da diese ja "grundsätzlich" zu erteilen ist.
Vorläufig halte ich das Thema für heißer gekocht als gegessen, aber wir werden sehen.
Anmerkung am Rande, weil evtl. nicht allen klar: Zivildienst ist Wehrpflicht, nur ohne "Dienst an der Waffe". Zivis können im Kriegsfall also auch gezogen werden.
ja, gerade der letzte Punkt - durch die Hintertür kann das nämlich auch heißen, dass man als Helfer in Militärkrankenhäusern arbeiten muss als ehemaliger Zivi