@jrp Ok, das hört sich aber völlig anders an. Zitat:" Als nächsten Schritt können wir überlegen wer darf also ein Auto in der Stadt fahren. Genau das macht der Verkehrsentscheid."
Sprich, man kann da durchaus verstehen, das jemand bestimmten Zielgruppen das Autofahren (wer ein Auto in der Stadt fahren darf) verbieten will.
Ich habe mir das Urteil mal oberflächlich angesehen. Da geht es aber um etwas ganz Anderes. Nämlich darum, dass ein Antrag auf ein solches Volksbegehren laut Urteil des Landesverfassungsgerichts verfassungskonform ist. Und das ist er.
Ehrlich gesagt frage ich mich, warum das überhaupt ein Verfahren gegeben hat, denn die Berliner Landesverfassung sieht auf Landeseben einen solchen durchaus vor. Da muss wohl ein besonders "schlauer Jurist" am Werke gewesen sein, daraus eine Verneinung eines solchen Volksbegehrens ableiten zu wollen.
Also müssen nun, wenn ich das richtig gelesen habe, in Berlin 25% der Stimmberechtigten zustimmen, damit der Entscheid bindende Wirkung für den Berliner Senat hat. Eine andere Frage ist es dann aber immer noch, ob ein daraufhin beschlossenes Gesetz des Senats nicht gegen die Bundesverfassung verstößt?
Also bei der Angelegenheit ist da ist meiner Meinung nach nur klar, dass einem erfolgreichen Volksbegehren ein entsprechendes Landesgesetz beschlossen werden muss. Längst noch nicht klar wäre, ob so ein Gesetz auch der Bundesverfassung entsprechen würde. Denn auch das ist eine Tatsache, dass alle Gesetze auch immer der Bundesverfassung entsprechen müssen. Es gibt genügend Landesgesetze die vom BVG gekippt wurden, z.B. das Online-Durchsuchungsgesetz au dem Jahre 2008. Da hat das BVG entschieden, dass Regelungen zur Online-Durchsuchung, insbesondere in Landesverfassungsschutzgesetzen, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verletzen.
Und ganz interessant. Bis 2018 gab es in der hessischen Landesverfassung noch die Todesstrafe. In unserer Bundesverfassung ist in Artikel 102 längst klar gestellt, dass die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft ist. Sprich, das Landesgesetz war verfassungswidrig und damit ungültig.
Alles jedenfalls sehr interessant. Bin mal gespannt, ob ihr die erforderlichen Stimmen zusammenbekommt und wie es dann weitergehen wird. Es dürfte mit erheblichen rechtlichen Widerständen zu rechnen sein und letzten Endes vor dem BVG landen, falls es klappt.