Eine Heiligenfigur in Speinshart wurde offenbar an einen anderen Standort versetzt.
Dazu habe ich die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft gebeten.
Hier der neue Standort ⬇️
Eine Heiligenfigur in Speinshart wurde offenbar an einen anderen Standort versetzt.
Dazu habe ich die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft gebeten.
Hier der neue Standort ⬇️
Zum Vergleich: So sah die Figur zuvor aus.
Der ursprüngliche Standort war landschaftlich eingebunden.
Meine Fragen an die Behörde waren u. a.:
• Gab es eine denkmalrechtliche Genehmigung?
• Wie wurde der ursprüngliche Standort bewertet?
• Was ist mit dem Fundament passiert?
Es geht also um ganz grundlegende denkmalfachliche Punkte.
Die Antwort des Landratsamts:
👉 „Es besteht keine Berechtigung auf Auskunft.“
Eine inhaltliche Begründung wurde nicht gegeben.
Gerade bei denkmalrelevanten Veränderungen im öffentlichen Raum stellt sich die Frage:
Wie wird hier Transparenz hergestellt?
Ich habe daher um erneute Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Umweltinformationsrechts gebeten.
Unabhängig vom konkreten Fall bleibt die grundsätzliche Frage:
Wie werden Ortsveränderungen von Denkmalobjekten fachlich bewertet –
und warum ist das nicht nachvollziehbar dokumentiert?