Eine Heiligenfigur in Speinshart wurde offenbar an einen anderen Standort versetzt.

Dazu habe ich die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft gebeten.

Hier der neue Standort ⬇️

#Denkmalschutz

Zum Vergleich: So sah die Figur zuvor aus.

Der ursprüngliche Standort war landschaftlich eingebunden.

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#Denkmalschutz

Meine Fragen an die Behörde waren u. a.:

• Gab es eine denkmalrechtliche Genehmigung?
• Wie wurde der ursprüngliche Standort bewertet?
• Was ist mit dem Fundament passiert?

Es geht also um ganz grundlegende denkmalfachliche Punkte.

Die Antwort des Landratsamts:

👉 „Es besteht keine Berechtigung auf Auskunft.“

Eine inhaltliche Begründung wurde nicht gegeben.

Gerade bei denkmalrelevanten Veränderungen im öffentlichen Raum stellt sich die Frage:

Wie wird hier Transparenz hergestellt?

Ich habe daher um erneute Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Umweltinformationsrechts gebeten.

#Denkmalschutz

Unabhängig vom konkreten Fall bleibt die grundsätzliche Frage:

Wie werden Ortsveränderungen von Denkmalobjekten fachlich bewertet –
und warum ist das nicht nachvollziehbar dokumentiert?

#Denkmalschutz