Wusstet ihr das?

Drastische Wehrpflicht-Änderung: Männer, die Deutschland länger verlassen wollen, brauchen Genehmigung

„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung [...] einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.
§3 WPflG“

Das ist quasi gesetzlich eingeführte dauerhafte Krise. Finde ich krass totalitäres Playbook.

https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html

Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@700Sachen Der Artikel ist übelst schlecht recherchiert. 32 ist die Altersgrenze für die Wehrüberwachung, 45 für Unteroffiziere und 60 für Offiziere. Zudem gibt es einen Haufen weiterer Anzeigepflichten, das meiste passiert über automatische Weitergabe durch die Behörden.
@Nefex Stimmt es denn, dass es jetzt verschärft ist gegenüber der „alten“ Wehrpflicht? Also dass man jetzt eine Genehmigung braucht, wo man früher nur eine brauchte wenn der Krisenfall galt?
@700Sachen Musste man früher auch machen. §3 wurde zuletzt 2019 geändert und da ging es um "Karrierecenters der Bundeswehr" statt "Kreiswehrersatzamt".
@Nefex @700Sachen Aber der geänderte § 2 setzt jetzt den kompletten § 3 inklusive dieser Meldepflicht nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls in Kraft, korrekt? Bzw. wodurch wird diese Meldepflicht sonst noch bedingt? https://www.buzer.de/gesetz/5521/v335580-2026-01-01.htm
Änderungen WPflG vom 01.01.2026 durch Artikel 1 des WDModG

Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen WPflG vom 01.01.2026 durch Artikel 1 des WDModG

@momar @700Sachen Das wurde ja gerade zur Aussetzung der Wehrpflicht so eingeführt - schau mal wann §2 eingeführt wurde.
@Nefex @700Sachen Also heißt "früher" = vor der Aussetzung der Wehrpflicht?
@700Sachen @Nefex Damals™, als ich im wehrfähigen Alter war (also Anfang der 80er👴🏼), galt das schon generell. Die Einschränkung auf den Spannungsfall muss später gekommen sein.

@Nefex @700Sachen Verwechselst Du da etwas?

Laut § 2 WPflG gilt § 24 Wehrüberwachung (und die darin von dir genannten Altersgrenzen) nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Ausserhalb dieser gilt gemäß § 3:
„(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
(4) Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.“

@midor soweit ich weiß ist die Wehrüberwachung die Grundlage für die Datenweitergabe an die Bundeswehr und die persönlichen Meldepflicht. Kann mich nur wundern, wenn diese nicht mit aktiviert wurde. Vielleicht erfolgt die Meldung nun auf anderer Grundlage (BMG Änderung)? Oder es sind nur diejenigen betroffen, die sich freiwillig melden?
In jedem Fall ist die Situation nicht dramatischer als vor Aussetzen der Wehrpflicht.
Der Artikel hätte all dies erklären können, tut dieser aber nicht.

@Nefex Seit 2011 gilt § 24 WPflG nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Vielleicht hattest Du das nicht auf dem Schirm.

Es ging im Artikel auch nicht darum, ob’s dramatischer als vorher war, sondern was das aktuelle Gesetz in der Konsequenz bedeutet.