Kriterien für "digitale Souveränität" 🙂
"Das #ZenDiS startet einen Konsultationsprozess, um Kriterien für digitale Souveränität in der Verwaltung zu entwickeln."
Das ist erfreulich, denn die Versuche der Konzerne und Anderen mit Leckerlis die #Selbstbestimmung zu untergraben sind aktuell recht heftig. 🤢
Auch auf #EU-Ebene wird mit harten Bandagen gegen die Demokratie gekämpft:
Die Grundlagen für die Selbstbestimmung finden sich im Grundgesetz. Insofern ist es eine solide Umsetzung gar nicht schwer.
Deutschland ist führend bei der Entwicklung der "digitalen Souveränität"
und hat auch bei/mit der #DSGVO einen sehr guten Beitrag geleistet.
Da nicht alles ganz so einfach ist:
Bei einer fernen #Cloud haben die Konzerne/Staaten Zugriff auf die Daten und mit entsprechenden Gesetzen werden diese Datenausleitungen auch noch geheim gehalten. 🤢
Hinzu kommt, bei SoMe werden in aller Regel die Inhalte mittels KI (ohne Erlaubnis) genutzt. Damit ist die Manipulation dann recht einfach. Wer dies unterbinden will, der muss ein #SoMe nutzen das ohne Zentralisierung, KI, und Werbung funktioniert.
Zum Beispiel:
ist so eine Plattform. Damit können Nutzer sich frei von Dritten austauschen. 😊
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
"Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, ihre digitale Infrastruktur unabhängiger, sicherer und nachhaltiger zu gestalten. Allerdings fehlt bislang ein gemeinsames, verbindliches Verständnis davon, was digitale Souveränität ausmacht."
Es gibt einige Spezialisten die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen und helfen können. Herr Prof. Dr. Harald Wehnes zum Beispiel, oder die Initiative Digitale Freiheit Bayern haben in diesem Bereich schon viel Vorarbeit geleistet.
Fragen Sie gerne erfahrene Spezialisten wie man eine sichere "digitale Souveränität" erreichen kann. 😇
https://www.heise.de/news/ZenDiS-sucht-Kriterien-fuer-digitale-Souveraenitaet-11244379.html

Digitale Selbstbehauptung - Europa zieht Grenzen gegen Silicon Valley und Washington reagiert mit Drohungen
Im Europäischen Parlament gilt inzwischen eine Regel, die vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Abgeordnete dürfen auf ihren Arbeitsgeräten keine künstliche Intelligenz nutzen. Offiziell geht es um den Schutz vertraulicher Informationen.