BaFin schafft Klarheit bei Lösegeldversicherungen. Die BaFin hat mit dem Rundschreiben 01/2026 (VA) eine wichtige Orientierungshilfe für die Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Die Aufsicht fasst konsolidiert zusammen, unter welchen Voraussetzungen Lösegeldversicherungen aufsichtsrechtlich zulässig betrieben werden dürfen. Das Rundschreiben 01/2026 (VA) gilt ab dem 01.04.2026 und löst das bisherige R 3/1998 (VA) ab. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2026/rs_01_26_rundschreiben_va.html #Cyberversicherung #Ransomware #BaFin #Versicherung
@hackmac Hm. Lösegeldversicherungen erhöhen nicht die Rate von Entführungen? … Just asking.
@padeluun, wenn man nicht weiß, dass eine besteht, ändert sich die Attraktivität des Ziels nicht. Deswegen gibt es die Pflicht der Geheimhaltung.