
Kein Auskunftsanspruch zu vergangenen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. | 02.09.2025 | dsgvo-portal.de
Ein Auskunftsanspruch zu Beitragsanpassungen privater Krankenversicherungen besteht weder aus VVG, BGB noch DSGVO; Angaben zu Tarifen und Beitragsverläufen sind keine personenbezogenen Daten.