@Reinald @arthurdent
*jeder, der einen vollstreckbaren Titel hat.
Also musst du deinen Anspruch erst über Mahn- und Vollstreckungsbescheid geltend machen (zusätzliche Kosren!), bevor du Insolvenz für jemanden anmelden kannst. Kleines, aber sehr wichtiges Detail!
In der Praxis sind die Krankenkassen die häufigsten Insolvenzanmelder, weil SV-Beiträge sehr schnell vollstreckbar sind.
So leicht wie du es hier falsch darstellst ist es also leider nicht. 😕
@Reinald
Woher weißt du denn ganz sicher, ob es Überschuldung ist?
Wenn du keine Zahlen vorliegen hast und nur vermutest machst du dich im Zweifel selbst (dokumentiert und nachverfolgbar) strafbar mit einer Anzeige.
Ich liebe solche neunmalklugen, ungebetenen Ratschläge von Menschen, die nicht im Thema sind und dann noch Falsches mit kompletter Überzeugung empfehlen. Nicht. -.-
@arthurdent
@Reinald
Und ja, ich hab mal versucht für einen AG Insolvenz anzumelden. Ich arbeitete in der Buchhaltung, ich hatte die Zahlen. Ich hätte mich mit einer Insolvenzmeldung aber regresspflichtig aufgrund der Verschwiegenheitsklausel meines Arbeitsvertrages gemacht - und den Betrag hätte der Insolvenzverwalter ganz sicher eingefordert.
Die Insolvenzmeldung der Krankenkasse kommt allerspätestens 3-4 Monate nach Fälligkeit der ersten noch offenen SV-Beiträge. So lange kannst du mit Ratenvereinbarungen strecken.
@arthurdent