Ich habe auch einen Zwischenbericht zur Cannabis-Teillegalisierung:
„Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. Sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzüglich und vollständig zu vernichten. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
@RuthInkognito Burn the witch! (gibt leider keiner Fackel- und Heugabel-Emojis, deshalb müssen wir das jetzt so machen)
BUUURRRN!!!