#Todesstrafe:
Obwohl die #EU bereits festgestellt hat, dass #Israel gegen Menschenrechte und Völkerrecht verstößt, hält die Bundesregierung an ihrer Blockadehaltung in der Frage der Aussetzung des EU-Israel Assoziierungsabkommens fest.

Dabei ist die Verpflichtung klar: Artikel 2 des Abkommens schreibt die Achtung der Menschenrechte ausdrücklich vor. Mit diesem Gesetz wird erneut eine „rote Linie“ überschritten und wieder drohen Konsequenzen auszubleiben.
(Amnesty International)