Wir lesen aktuell in Auflagenschreiben von Vermietern:

“Nachweis der Einhaltung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (seit Dezember 2025) und VDE-AR-N 4105”

Aktuell gibt es keine solchen Geräte am Markt, daher kann nach unserer Auffassung auch nicht die Nutzung dieser vorgeschrieben werden.

#BalkonSolar #Steckersolar #VDEV012995 #Vermieter

@balkonsolar ich wiederhole mich da: Eine DIN muss nur angewendet werden wenn sie von Staat oder Bundesland als verbindlich eingeführt wurde oder sicher mehr als 50 % der Anwender sie nutzen. Das ist dann ggf. Regel der Technik. Diese DIN ist neu und meines Wissens nicht verbindlich eingeführt.

@ghartarc @balkonsolar

Das musst Du dann nur noch der Versicherung erklären.

@maexchen1 @balkonsolar das ist geltende Rechtsprechung. Muss man keiner Richterin erklären. Sie prüft dann die Sachlage. Von Versicherungen und Vermietern sollte man sich da nicht beraten lassen. Im übrigen gab es in der Diskussion keinen Versicherungsfall. Sichere Montage und Betrieb setze ich mal voraus. Versicherungen dürfen wie Vermieter kein Recht sprechen. Welche Norm gilt ist ständig Thema in meinem Baualltag.

@ghartarc

In der jährlichen 8h #VDE Unterweisung sind gut 3h davon Beispiele wie Richter entschieden haben und ob eine Versicherung zahlen muss.

Jedes Jahr aufs neue bin ich erstaunt wie Gerichte entscheiden.

Aber im Schadenfall wird jeder selber es merken.

Ich würde es jedenfalls NICHT tun.

@balkonsolar

@maexchen1 @balkonsolar Das Problem sind Vermieter. Das will sich halt kaum ein Mieter antun. Das verstehe ich schon. Es es ist halt eine von vielen Arten der Unterdrückung.