Fall #FernandesUlmen:

Erinnern ihr euch an die offenen Briefe der Tech-Milliardäre und KI-Vordenker, die vor KI-Schreck­szenarien warnten?

Die eine starke Regulierung von autonomer KI forderten, weil sonst die Menschheit durch Roboter und Biowaffen ausgelöscht werde?

Diese privilegierte soziale Gruppe – weisse, reiche Männer – skizziert zwar durchaus plausible Gefahren, die von Zukunfts­technologien ausgehen. Doch sie blendet aus, welche Schäden ihre KI-Modelle bereits jetzt anrichten.

Und auch die regulatorische Super­macht EU hat sich verkalkuliert.

Sie klassifiziert gemäss ihrem «AI Act» KI-generierte Inhalte und Deepfakes als ein geringes «Transparenz­risiko» für die Gesellschaft.

Wer also generative KI-Modelle nutzt, muss die Erzeugnisse einfach ausreichend kennzeichnen. Wie bei einer Packungs­beilage von Arznei­mitteln.

Doch wie sich nun anhand des Falls von Collien Fernandes zeigt, wird das alles nicht mehr genügen.

Die Schweiz hat für einmal gar keine schlechte Gesetze. Die beiden Straftatbestände Identitätsdiebstahl 179 und 197a "Weiterleiten von nicht-öffentlichen sexuellen Inhalten" könnten angewendet werden bei sexualisierten Deepfakes.

Die Zahlen des BFS: Insgesamt wurden 2025 194 Straftaten zu Art. 197a erfasst. Davon sind 148 aufgeklärte Straftaten. (Doch es könnte sich hier um Sextortion und "echte Bilder" handeln)

An Schweizer Schulen sind weibliche Teenager bereits gefährdet und Opfer von sogenannten Nudify-KIs.

Damit stossen wir auf das eigentliche Kernproblem: die Rechts­durch­setzung.

Alle Straftat­bestände in Europas Staaten sind wirkungslos, wenn Plattform­anbieter nicht in die Pflicht genommen werden.

Und diese denken gar nicht daran, zu kooperieren. Im Gegenteil: Sie unter­stützen sogar teilweise die frauen­feindliche Maga-Agenda des US-Präsidenten Donald Trump.

Was macht die Schweiz?

Hier haben die verant­wortlichen Tech-Konzerne von der Schweiz noch nichts zu befürchten. Die Vernehmlassung zur Plattformregulierung ging soeben zu Ende.

Der zuständige SVP-Bundesrat Albert Rösti will zwar die Nutzer­rechte ein wenig stärken. Sie müssen nichts gegen die von ihnen verursachen Schäden – wie Desinformation, Deepfakes, Propaganda, Sucht – unternehmen, sondern diese lediglich «ausweisen».

Doch eine einfache «KI-Kennzeichnung» ist eine Ohrfeige für Tausende von Frauen, die damit digital entwürdigt werden.

Neben klaren Verboten, Produkt­sicherheits­ansätzen und verbindlichen Pflichten für Konzerne bräuchte es dringend auch einen nationalen Aktionsplan gegen Cyber­gewalt und feministische Kurse zur digitalen Selbst­verteidigung für junge Frauen.

Kein gutes Rezept hingegen ist die Einführung einer Identifikations­pflicht und einer Altersüberprüfung via ID im Netz, wie sie derzeit einige fordern.

Denn das ist eine Forderung, die am Ende Wasser auf die Mühlen einer globalen Überwachungs­kampagne wäre, die derzeit hinter den Kulissen im Gang ist.

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@[email protected] Fernandes hat gesagt, dass es sich in ihrem Fall weder um DeepFakes/Nudify handelt, noch um Bilder von ihr. Es könnte sich also um Bilder handeln, die aus legalen Pornos entnommen wurden und auf denen das Gesicht nicht zu sehen ist. Das wäre dann in Deutschland derzeit eine Gesetzeslücke.