Wenn Amtsträger angefahren werden, ist das allenfalls die Spitze des Eisbergs. Dass deswegen eine Mordermittlung aufgemacht wird, bei der das Auto nicht als bestimmungsgemäßer Gegenstand, sondern als Waffe angesehen wird, nur folgerichtig.
Eine solche Auslegung von Amts wegen muss auch schon bei #motorisierteGewalt gegenüber dem einfachen Bürger erfolgen, nicht erst nach einer juristischen Extrarunde wegen angeblich fehlendem öffentlichen Interesse. .@GegenAutogewalt
https://www.tag24.de/justiz/polizei/mordkommission-ermittelt-mann-faehrt-ordnungsamt-mitarbeiter-einfach-um-3484342
Mordkommission ermittelt: Mann fährt in Remscheid Ordungsamt-Mitarbeiter einfach um

Heftige Szenen am Montagmorgen in Remscheid: Ein Mann fuhr mit Vollgas einen Mitarbeiter des Ordnungsamts an und schleuderte ihn dabei auf die Motorhaube.

TAG24 NEWS Deutschland GmbH

@quino_schuetz

Als juristischer Laie würde ich mich ja freuen wenn jegliche Nutzung außerhalb der StVO und co erstmal den bestimmungsmäßigen gegenstand ausschließt. Der ADAC und co können es dann runterbrechen für alle Autofahrer.

Gilt analog auch für andere mit der STVO vertrauten Verkehrsteilnehmer. (Fahrradfahrer ohne Führerschein sind irgendwie ein Problem in der Logik, aber auch schon jetzt im Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Bereich)

@squiddle Da gibt es kein Logikproblem, weil der dazugehörige Paragraf im Strafegesetzbuch steht, nicht in der StVO.