Ich weiß, dass das hier ein Reizthema ist; dennoch:

Ich vertrete ja die Ansicht, dass wir in Deutschland (wahrscheinlich) schon viel mehr Wohnraum haben, als wir brauchen, nur am falschen Ort (dazu nie Daten gefunden).

Anyway:

Jede Wohnung, die wir neu bauen, entlassen wir in einen (schnell) schrumpfenden Markt.

In 50 Jahren, (Wohnungs-AfA), werden es 12 Mio. weniger Nachfragende sein.

Zurück bauen wir nicht.

@AwetTesfaiesus na ja, ist was dran. Bei stabilen bzw. sinkenden Bevölkerungszahlen brauchen wir nicht viel Neubau - nur Ersatz.
Allerdings gibts ein Problem bei Art und Ort von bestehenden Wohnungen.

@vgoller

Ich will mich hier nicht wrestlen, aber:

Ich denke, der Ort ist eher kein Problem. Vielleicht noch 60% müssen noch an einem bestimmten Ort leben (eher noch weniger wegen des steigenden Renter:innen-Anteils).

Und bei der Art des Wohnens:

Wir werden ja behalten was wir haben.

Was wir zubauen ist m.E. qualitativ oft nicht gut.

In 100 Jahren werden die Leute immer noch auf dem Dorf und im Friedrichshain wohnen wollen.

Im gesichtslosen Neubaugebiet 2020? I doubt it!

@AwetTesfaiesus @vgoller
Im Saarbrücker Stadtrat engagiere ich mich für eine Leerstandsteuer, um leer stehende Immobilien auf den Markt zu bringen.
Die Grünen sind genau wie CDU und SPD strikt dagegen.

@FrankLichtlein @AwetTesfaiesus @vgoller

Ich kenne das Landesrecht im Saarland nicht. Aber in Niedersachsen gibt es das Thema, dass das höherrangige Recht(in dem Fall die Grundsteuer) das Thema bereits abdeckt und genau anders geregelt hat, denn die Grundsteuer kann man sich sogar ermäßigen lassen, wenn man längerfristig keine Mieteinnahmen hat. Dad kommunale Steuerfindungsrecht erfasst ja nur lokale Aufwands und Luxus-Steuern, die nicht bereits von anderen Steuern erfasst sind. Es ist ja auch die Frage, ob es immer Unwillen ist, wenn Immobilien leer stehen.

Die Frage, wie wir die Leute zum verfügbaren Wohnraum bringen, ist aber eine zentrale Frage unserer Zeit, weil es mehrere Probleme löst. Deswegen frage Leute seit Jahren, wenn ich Leute treffe, die gerade umgezogen sind. Und meist ist es der Job oder die Liebe, die Leute umziehen lässt. Mir scheint also die Lösung dort zu liegen, indem man Jobs in die Fläche bringt.

@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Eine Leerstandsteuer ist eine Aufwandsteuer, man könnte auch sagen eine Luxussteuer. Die haben nichts miteinander zu tun. Eine Leerstandsteuer gibt es bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Die Gesetzgebungskompetenz für die Aufwandsteuer liegt in allen Flächenländern bei den Kommunen. Damit gilt so eine Leerstandsteuer auch nur in der jeweiligen Kommune.

@FrankLichtlein

§ 34 Grundsteuergesetz regelt u.a., dass bei Leerstand eine geringere Grundsteuer zu zahlen ist. Dieser Regelung würde eine Satzung, die für Leerstand eine zusätzliche Steuer festlegt zuwider laufen. Der wissenschaftliche Dienst nennt das Problem auch und wischt es danach weg. Der Nds. Städtetag hat es soweit ich weiß auch eher als unzulässig bewertet.

Gibt es denn eine Kommune, die damit schon Erfahrungen gemacht hat? Gibt es dazu auch schon ein Urteil von einem FG?

@AwetTesfaiesus
@vgoller

@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat sich mit der Frage beschäftigt. Auszugsweise der folgende Text. Es gibt aber noch mehr Argumente gegen die Vermischung zweier völlig unterschiedlicher Steuern.
Quelle: WD 4 - 3000 - 128/18
Seite 8
@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller Zitat: Die Sonderbelastung für leerstehende Immobilien lässt sich jedoch mit dem Charakter der Grund￾steuer als Objektsteuer und den Grundsätzen der Belastungsgleichheit nicht vereinbaren, da eine
auf einen nutzungsabhängigen Lenkungszweck ausgerichtete Sonderbelastung eingeführt würde.
Dieser Sondertatbestand für leerstehende Immobilien würde ein „Fremdkörper“ im bestehenden
Bewertungs- und Besteuerungssystem der Grundsteuer sein."
@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller
In Deutschland gibt es noch keine Kommune, die eine Leerstandsteuer eingeführt hätte. Aber ich arbeite daran.

@FrankLichtlein @AwetTesfaiesus
@vgoller

Wie oben in Bezug genommen kenne ich das Papier des WD. Es überzeugt nur nicht, da in § 34 Grundsteuergesetz der Bundesgesetzgeber eine genau gegenteilige Abwägung getroffen hat. Die Kritik, dass diese ein Fremdkörper im Grundsteuergesetz ist, kann ich sogar nachvollziehen, trotzdem ist sie da und eine gesetzgeberliche Entscheidung.

Aber ich würde trotzdem gerne

1) ein FG Urteil dazu lesen
2) de lege ferenda sehen, dass die Kommunen in der Grundsteuer eine Satzungskompetenz bekommen, zu Lenkungszwecken die Regelung anzupassen.

Die Finanzlage der Kommunen ist nämlich wirklich übel. Das quält uns alle in den Räten.

@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller
In den Flächenländern liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Kommunen. Wie meistens in Deutschland fehlt es am Mut, eine Entscheidung zu treffen.
@agileranwalt @AwetTesfaiesus @vgoller
Auf der Website des Niedersächsischen Städtetags gibt es keine explizite Stellungnahme zur Einführung einer "Leerstandsteuer"