1999 griffen NATO-Streitkräfte in den Kosovokrieg ein. Im Kosovo ist man bis heute dankbar dafür und empfindet große Solidarität mit der Ukraine. https://taz.de/!6162816
@tazgetroete war die Intervention wirklich formal völkerrechtswidrig?
Im völkerrecht steht nicht nur das Interventionsverbot, sondern auch die Schutzverantwortung.
Wenn ein Volk von schweren Menschenrechtsverletzungen oder Völkerrechtsbrüchen betroffen ist, so darf das Interventionsverbot ignoriert werden um diesem Volk zu helfen.
Wenn es einen versuchten Genozid gibt würde ich das als ausreichenden Grund zur Intervention sehen.
