Habe gerade festgestellt, dass der Vorbesitzer des Autos immer noch per App Zugriff darauf hat...

Keine Ahnung, was er damit alles machen könnte. Ich konnte jetzt eine Entkopplung anfragen, und jetzt hat der Vorbesitzer 72h Zeit das zu akzeptieren oder abzulehnen. Ohne Reaktion wird's automatisch getrennt. 🤔

Das wirkt alles nicht so ganz durchdacht mit diesen ganzen Connect Apps bei Eigentümer-Wechsel.

Ok, laut App-Beschreibung könnte der Vorbesitzer unter anderem:

- Den Standort des Fahrzeugs einsehen
- Den Fahrzeugzustand diagnostizieren
- Die Klimaanlage fernsteuern.

Also, das möchte ich alles nicht... 😐

@marcr Und da gibts nicht einen "Factory-Reset" Knopf? Oder ein ganz neues Login? Seltsam.

@hiker Ich hatte versucht, die App zu verbinden. Im Fahrzeug-Display gab es einen QR-Code zum Einscannen. Da kam dann die Fehlermeldung, dass das Fahrzeug bereits mit einer anderen App verbunden sei, und ich eine Entkopplungsanfrage stellen kann.

Wenn derjenige das jetzt ablehnt, werde ich mich wohl mal bei einer Vertragswerkstatt erkundigen müssen, was ich da machen kann.

@marcr Das muss ganz sicher ohne Einwilligung des Vorbesitzers machbar sein.
@hiker @marcr warum? dann könnte jemand, dem ich mein auto borge (oder der mitfährt, während ich kurz aussteige) das ja übernehmen...
@cm Tja, und wenn der Vorbesitzer sich weigert, sich mit dem App vom Auto auzukoppeln? @marcr
@hiker @marcr dann wird's wohl über den hersteller laufen müssen.
@cm Eben, wie ich sagte, offenbar nicht so ganz durchgedacht, die Sache.... @marcr
@hiker @marcr doch, daß es durchdacht ist, zeigt ja genau die geschichte mit "aktueller accountinhaber hat 72h zeit zum reagieren", diesen prozess hat schon wer diskutiert und im rahmen der gegebenheiten umgesetzt. das problem ist, daß halt züdschlüssel und papiere übergeben und kaufvertrag machen nicht mehr reicht und das noch nicht überall angekommen ist...
@cm Nein, bei Verkauf und Kauf von einem anderen Kunden müsste das automatisch entkoppelt werden. @marcr
@hiker @marcr ja wie denn? wie bekommt der hersteller (als betreiber des cloud-services) den eigentumsübergang mit?