❓ „Wann entsteht und verjährt der Anspruch auf Erstattung der finanziellen Beteiligung?“

Die kurze Antwort ist:
Der Anspruch von Anlagenbetreibenden gegenüber dem #Netzbetreiber auf Rückerstattung der geleisteten Beteiligung entsteht mit der Geltendmachung in der Endabrechnung im Jahr nach der Zahlung an die Gemeinde. Ab Ende dieses Jahres beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren. 

Genauere Informationen findet ihr hier: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/270

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