Das Etiketten-Schwindel!
Die Definitionssache
Im Arbeitsrecht gilt jede Arbeitszeit als Teilzeit, die auch nur eine Minute kürzer ist als die betriebsübliche Vollzeitstelle.
• Wenn in einem Betrieb (z. B. im öffentlichen Dienst oder bei Metall/Elektro) die Vollzeit bei 38,5 oder 40 Stunden liegt, sind 36,5 Stunden offiziell Teilzeit.
• Der Unterschied ist oft nur eine verlängerte Mittagspause oder ein früherer Feierabend am Freitag.
Quelle ki 🤖
Der "Etiketten-Schwindel"
Oft wird dieses Modell gewählt, um bestimmte Quoten zu erfüllen oder um dem Arbeitnehmer formal Flexibilität zu ermöglichen, ohne dass der Betrieb tatsächlich auf Arbeitskraft verzichtet. In der Realität fühlt es sich aber an wie: Volle Belastung, aber ein "Teilzeit-Stempel" im Vertrag.