Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein Recht auf Reparatur bekommen. Das hat das Kabinett diese Woche beschlossen. Produkte, die üblicherweise repariert werden können, müssen künftig auch tatsächlich reparierbar sein.
Das hat nicht "das Kabinett diese Woche beschlossen".
Das ist die zwei Jahre alte Richtlinie (EU) 2024/1799 des europäischen Parlaments und des Rates, vom 13. Juni 2024
Die Bundesrepublik ist dazu verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und ab dem 31. Juli 2026 bereits anzuwenden.
Sie sind also wieder mal spät dran und versuchen auch noch, sich hier gönnerhaft zu inszenieren.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401799
