"Exklusive Vorteilspreise in der App."

Dass das als Werbeslogan herangezogen wird, lässt tief blicken.

Mich wirbt's nicht. Mich informiert es darüber, dass ich in dem Laden mehr zahlen muss als andere Kund.innen. Weil eure Exklusivität mich nicht beinhaltet.

#digitalzwang

Rabatte für alle: Verbraucherzentrale klagt gegen Diskriminierung durch Supermarkt-Apps

Erste Verhandlung zu App‑Exklusivrabatten gegen Netto vor dem OLG Bamberg

Verbraucherzentrale Bundesverband
Ahh! Sehr gut!
@padeluun @reticuleena
Rabatt nur in der App? Verbraucherzentrale verliert vor Gericht

Apps von Lebensmitteldiscountern gibt es viele und wer sie nutzt, kann meist von Rabatten profitieren. Aber ist das gerecht? Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte vor dem Oberlandesgericht Bamberg gegen den Discounter Netto und verlor.

BR24

@reticuleena @florian_a @kirschwipfel @padeluun

Also mal abgesehen davon,dass ich mir eine solche App nicht installieren würde, ...
Aber tatsächlich ist sie auf meinem Gerät, mit meinem Betriebssystem gar nicht erst erhältlich. ...
Die Aussage der Richter, und damit dir Argumentation, ist also definitiv falsch:
"Zum einen werde die App jedem, der interessiert ist, kostenlos zur Verfügung gestellt. Es findet also keine systematische Diskriminierung statt - jeder, der will, kann die App auch nutzen."

Würde es der Verbraucherzentrale nützen, wenn ich mich benachteiligt und diskriminiert fühlen würde? 🤔

@chbmeyer @reticuleena @florian_a @kirschwipfel @padeluun Wenn ich interessiert bin und zu der App browse, lande ich auf den Seiten bekannter US-Konzerne, bei denen ich zunaechst Kunde werden soll, bevor ich weiterkomme. Einmal abgesehen von den Fragen, die in diesem Zusammenhang ein leichtfertiges Eingehen einer solchen Vertragsbeziehung aufwerfen wuerde: Kann es sein, dass an der Entscheidung Richter beteiligt waren, die sich bereits in solchen Vertragsbeziehungen befanden, und bezueglich solcher Fragestellungen dann die Besorgnis der Befangenheit erregen koennten?
@dreiwert @chbmeyer @reticuleena @kirschwipfel @padeluun Halte ich für sehr fernliegend. Bei der vernünftigen Würdigung aller Umstände müsste auch berücksichtigt werden, dass dies auf die große Mehrheit der Gesamtbevölkerung zutreffen dürfte. Allein aus so einem Merkmal dürfte man nicht an der Unvoreingenommenheit zweifeln (ähnlich: Richter fährt auch Auto oder grds auch bei restriktiveren Merkmalen wie der Mitgliedschaft einer bestimmten Partei).

@florian_a @chbmeyer @reticuleena @kirschwipfel @padeluun Wenn das Merkmal auf die Mehrheit der Gesamtbevoelkerung zutrifft, koennte allenfalls ein Vollzugsproblem bestehen. An den Zweifeln an einer unvoreingenommenen Betrachtung des Streitstoffs wuerde die Zugehoerigkeit zu einer solchen Mehrheit nicht zwingend etwas aendern. In der Tat koennten auch beim autofahrenden Richter Zweifel an der Unvoreingenommenheit entstehen, wenn erkennbar einseitige Erwaegungen hinzukommen, die bei objektiver Betrachtung den Anschein erwecken, dass die Perspektive nicht autofahrender Personen ausser acht gelassen wurden.

Inwieweit das hier der Fall ist, rein anhand der Pressemitteilungen allerdings schwer einzuschaetzen. Es laesst aber aufhorchen, wenn einerseits vertieft auf zusaetzliche Moeglichkeiten fuer Sehbehinderte eingegangen wird (die man aber auch ohne App-Download haette erzielen koennen), andererseits aber undifferenziert vorausgesetzt wurde, eine App stehe uneingeschraenkt allen ab 14 Jahren zur Verfuegung.