Sehr lesenswerter Artikel der #taz - mir war nicht klar, dass die #Unschuldsvermutung nicht für Privatpersonen gilt. Ich hoffe, dass der Fall schnellstmöglich aufgeklärt wird und es in Deutschland endlich die vorhandene Gesetzeslücke geschlossen wird.

Recht gegen Gefühl: Das Comeback der Unschuldsvermutung https://taz.de/Recht-gegen-Gefuehl/!6165373/

@bkrnk

@bkrnk
Mir scheint, du hast da was falsch verstanden. Selbstverständlich gilt die #Unschuldsvermutung auch für Privatpersonen – sie ist ein Grundprinzip unseres Rechtssystems.
Was gemeint war, ist, dass Privatpersonen wie du und ich in der öffentlichen Diskussion nicht daran gebunden sind, weil es ein juristisches Konstrukt ist und keins der allgemeinen Sprache.