RE: https://kolektiva.social/@BastaBerlin/116288966888616956

Wichtig! Ein analog liegender Fall könnte hier vorliegen, wo man als Argumentation auch den Paragrafen § 33 SGB II anführen kann:

In den Reformen zur "neuen Grundsicherung" ist die Pflicht des Grundsicherungsbeziehnden verankert, wenn die Miete gegen die örtliche Mietpreisbremse (§ 556d BGB) verstößt, dass di*er Mieter*in den Vermieter*in "rügen" soll und sich direkt, oder sogar gerichtlich mit dem Vermieter auseinandersetzen soll.

Das kann man mit Hinweis auf § 33 SGB II zurückweisen und die Handlungspflicht gegenüber der Vermieter*in dem #Jobcenter zurück-schieben. Soll doch das #Jobcenter klagen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html