Longread - auf einer Seite hier: https://www.linkedin.com/pulse/parallelen-der-weimer-debatte-zur-diskussion-um-diefenbach-trommer-h43nf

Die Debatte rund um die Eingriffe des Staatsministers #Weimer in die #Kulturförderung erinnert mich sehr an Debatten um #Gemeinnützigkeit in den den vergangenen Jahren; also um den Freiraum der #Zivilgesellschaft. Auch dort viele Ängste, pauschale Vorwürfe, Lösungsvorschläge, aber keine Lösung auf Staats-Seite und zu wenig Dialog.

Der Kern der Debatte sind Grenzen und Ängste vor Grenzüberschreitungen: Was machen wir, wenn unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Nazis arbeiten? Oder andere Extremist:innen?
Die Antwort von Verwaltung und Parteien ist oft: Dann ziehen wir die Gemeinnützigkeit möglichst eng oder machen sie von Einzelfallentscheidungen abhängig. Und damit wird aus Angst vor den Feinden der Freiheit die Freiheit selbst beschädigt.

Parallelen der Weimer-Debatte zur Diskussion um Gemeinnützigkeit

Die Debatte rund um die Eingriffe des Staatsministers #Weimer in die #Kulturförderung erinnert mich sehr an Debatten um #Gemeinnützigkeit in den den vergangenen Jahren; also um den Freiraum der #Zivilgesellschaft. Auch dort viele Ängste, pauschale Vorwürfe, Lösungsvorschläge, aber keine Lösung auf S

Die bessere Antwort wären nicht Grenzen der Gemeinnützigkeit (oder der Kultur), sondern abstrakte Grenzen wie Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechte - und eine Klarheit darüber, wer wie diese Grenzen kontrolliert. Und eine liberale Gelassenheit, auch Meinungen auszuhalten, die an Grenzen gehen, aber die Grenzen nicht überschreiten. Und als erster Schritt dahin bräuchte es eine offene Diskussion über diese Grenzen. Ist der Verfassungsschutz hier ein guter, transparenter, offener Wächter?

Zu diesen Grenzen und der nötigen Debatte habe ich schon so viel geschrieben - schrankenfrei einsehbar zum Beispiel von 2020:
https://www.b-b-e.de/bbe-newsletter/newsletter-nr-24-vom-3122020/diefenbach-trommer-kernpunkte-der-gemeinnuetzigkeit/

Am neuesten: https://www.mohrsiebeck.com/artikel/gemeinnuetzigkeitsrecht-als-trennlinie-zu-demokratie-feinden-101628zevkr-2024-0031/ oder 2023 zum "Gesetz über parteinahe Stiftungen als Chance für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht" (https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FZSTV%2F2023%2Fcont%2FZSTV%2e2023%2eH06%2egl2%2ehtm)

Diefenbach-Trommer: Kernpunkte der Gemeinnützigkeit

Neben dieser fetten inhaltlichen Parallele sind ähnlich auch die Rahmenbedingungen und einiger Wirrwarr darum:

Fördermittel sind mehr als Gemeinnützigkeit: Der gemeinnützige Status ist meist Voraussetzung (notwendig), aber führt nicht automatisch zu öffentlicher Förderung (nicht hinreichend).

Fördermittel folgen politischen Entscheidungen: Was wollen wir fördern - und was nicht? Und sie sind dennoch an rechtsstaatliche Verfahren gebunden. Wenn ich Sportvereine fördern möchte, kann ich als Entscheider nicht nach meiner Sympathie vergeben. Und ich brauche eine Regel, warum und wie ich Nazi-Sportvereine (oder antisemitische Sportvereine) ausschließe.

Wo es weniger ähnlich wird, aber dennoch ein gemeinsamer Nenner ist: Der Status der Gemeinnützigkeit ermöglicht meist erst Fördermittel und macht auch die Finanzierung durch Spenden deutlich einfacher. Was innerhalb eines gemeinnützigen Zweckes passiert, kontrolliert und steuert der Staat eigentlich nicht.
Das ist noch enger als bei Kultur (deren Förderung wiederum auch ein gemeinnütziger Zweck ist): Der Staat kann nicht einfach bestimmen, was Kultur ist oder nicht. Er kann einen verfassungswidrigen Kulturverein verbieten. Er kann bestimmte Kulturformen fördern.
Der Staat kann aber nicht etwas als Nicht-Kultur erklären - nicht dieser demokratische Rechtsstaat. Der deutsche Nazi-Staat tat dies mit der Reichskulturkammer.

Beim Status der Gemeinnützigkeit greift der Staat enger ein: Per Gesetz bestimmt er gemeinnützige Zwecke. Andere Zwecke schließt er aus. Per Gesetz und Verwaltungsanweisungen schränkt er die Mittel für gemeinnützige Zwecke ein.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist kein Vereinsverbot. Aber sie kann einen Verein zerstören. Ein Verein kann aber von Anfang an als nicht gemeinnütziger Verein agieren.

Die Unabhängigkeit von staatlicher Förderung und damit politischem Einfluss ist empfehlenswert - aber zunehmend schwer in einer professionalisierten Landschaft. Besonders schwer als eine zivilgesellschaftliche Organisation oder als eine Kulturbühne, die sich marginalisierten Themen widmet. Dass eine liberale Demokratie gerade auch an Rändern und Kritik fördert, zeichnet sie aus.