"#Befragungen der Belegschaft im Vorfeld einer #Verdachtskündigung"
-> "Ein Urteil des LAG Niedersachsen (Az. 2 SLa 31/24) zeigt, wie weit Arbeitgeber bei der Aufklärung schwerwiegender Pflichtverstöße gehen dürfen"
https://www.dr-datenschutz.de/befragungen-der-belegschaft-im-vorfeld-einer-verdachtskuendigung/
