Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.

Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!

Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.

Im § 20 Wohnungseigentumsgesetz steht übrigens das Gleiche für WEGs:

Der Miteigentümer kann verlangen, dass die WEG ihm das Anbringen einer #Wallbox oder anderen Lademöglichkeit für sein #eAuto erlaubt.

Er muss es halt selber bezahlen.

#Wohneigentum

@balkonsolar Dazu habe ich eine Fachfrage:
Wenn ich flexible Solarpanele an bzw. unter einem Fenster (zum Beispiel mittels kleiner Schraubzwingen) anbringe, so dass ich sie jederzeit abbauen bzw. abnehmen kann, gilt das dann als bauliche Maßnahme? Ich habe hier volle Südseite und alles da. Die letzten Jahre hatte ich die Platten guerillamäßig aus dem Dachbodenfenster hängen, allerdings ist dort nur nachmittags Sonne und der Ertrag eher gering.
@Uza egal ob baulich Maßnahme oder nicht. Ist auf jeden Fall privilegiert.
@balkonsolar Ja, das verstehe ich. Aber muss ich dafür auch eine Abstimmung herbeiführen (lassen), oder hänge ich es einfach auf?
@Uza Abstimmung wäre anzustreben.