Ich war heute in Karlsruhe, wo der BGH eine #Klimaklage der DUH gegen Mercedes und BMW in letzter zivilgerichtlicher Instanz abgelehnt hat: Die Unternehmen dürfen auch in Zukunft Verbrennerautos verkaufen – es sei denn, der Gesetzgeber greift ein. Denn Klimaschutz sei dessen Sache.
Die DUH hatte verlangt, dass BMW und Mercedes von 2030 keine Verbrennerautos mehr verkaufen dürfen. Begründet hatte sie das u.a. mit den hohen Emissionen, welche durch die Produkte der Unternehmen - Benziner- oder Dieselautos - entstünden. Sie seien mit denen mancher Staaten vergleichbar.
Zwar verpflichtet das Pariser Klimaabkommen Staaten zum Klimaschutz. Doch die DUH sagt: Auch Unternehmen, die für hohe Emissionen verantwortlich seien, hätten die Pflicht, Menschen vor daraus entstehenden Gefahren zu bewahren. Sie müssten - wie Staaten - einen Weg für d fossilen Ausstieg festlegen.
Das Gericht folgte dem nicht. Der Gesetzgeber sei zuständig für Klimaschutz, urteilte es. Die @[email protected] fordert nun von der Bundesregierung mehr Ehrgeiz im Klimaschutz im Verkehr: Tempolimit, früheres Verbrennerverbot, Ende von Steuervorteilen. Mehr auf @[email protected] (€)

Klimaklagen: Warum die DUH vor...
Klimaklagen: Warum die DUH vor dem BGH verloren hat

Mercedes-Benz und BMW dürfen auch in Zukunft Verbrennerautos verkaufen – es sei denn, der Gesetzgeber greift ein. Denn Klimaschutz sei dessen Sache, entschied das oberste Gericht.

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