Der Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Polizei schon wieder das Gesetz gebrochen und uns das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne jegliche Prüfung oder Grundlage genommen hat.

Der VfGH hat der Beschwerde eines unserer Aktivist:innen stattgegeben, mit der dieser eine Geldstrafe wegen des Tragens einer Maske mit den Gesichtszügen des russischen Präsidenten Putin bekämpfte. Die Bestrafung verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit.

Es zeigt sich hier wieder einmal, dass der Polizei das Gesetz und vor allem unsere Grundrechte egal sind und sie lieber sofort einschreitet, eskaliert und illegal handelt, als vorher abzuwägen und auch vorner nachzusehen, ob es dazu nicht schon Urteile gibt. Denn der Vergassungsgerichtshof hat genau zu der Thematik schon einmal für die Bürger:innen (vom VGT) und gegen die Polizei geurteilt:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_E_4697_2019_vom_26._Februar_2021.pdf

Aber der Polizei und auch den meisten Polizisten ist das egal, und da sowieso praktisch nie ein Polizist Konsequenzen für seine Rechtsbrüche zu befürchten hat, machen sie auch einfach immer so weiter.

Und wir können es auch nicht mehr hören, dass ja nicht alle Polizist:innen so sind. Ja, sind sie nicht, aber das müssen sie auch öffentlich zeigen. Ihre Kolleg:innen in die Schranken weisen und Vorgesetzte und gegebenenfalls auch Journalist:innen über Missstände informieren.

Grundsätzlich müssen wir die Polizei ganz neu aufstellen, damit sie endlich im Sinne der Bürger:innen, der Gesetze, der Transparenz und der Demokratie arbeitet.

Vor allem auch, um in Konfliktzeiten als Demokrat:innen nicht wie immer und überall auf der Welt uns auch noch von „unserer eigenen Polizei“ niedergeprügelt zu werden, während diese die Reichen und Mächtigen und ihr gesetzloses System verteidigen.

https://www.vfgh.gv.at/medien/Bannmeile_Gesichtsverhuellung.de.php

#derwandel #vfgh #polizei #ATpol