FÜHRERSCHEIN IN GEFAHR!
Ein pauschaler Mohnkonsum räumt bei nachgewiesenen Opiatwerten nicht vor dem Führerscheinentzug. Detaillierte Beweise für einen unbewussten Konsum sind unerlässlich.
#Verkehrsrecht #Fahrerlaubnis #Rechtssicherheit

https://www.bussgeldsiegen.de/entziehung-der-fahrerlaubnis-warum-die-mohn-einrede-bei-opiaten-nicht-reicht/