Heino Wolf hält den zweiten Vortrag zur Vegetationskontrolle. Betreiber von Eisenbahnen wie auch Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, sicheren Betrieb zu gewährleisten und Gefahren zu beseitigen. Betrifft auch Schäden durch Stolperfallen etc.
Rechtliche Grundlagen: BGB, AEG, EBO, USchadG (Umweltschadensgesetz, Gefärhdungshaftung bei u.a. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln), Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen, Wasserhaushaltsgesetz Bundes-Bodenschutzges, Naturschutzges, ... (...)

