Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.

Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!

Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.

@balkonsolar würde bei uns nicht funktionieren.

Garagen aus den 70ern sind zu klein.

Parkplätze auf dem Hof: first come, first Serbe

vermietete Parkplätze: einfach geschottert, da wurden nicht mal Leerrohre gelegt.

Was immer man da jetzt anfängt, beginnt mit Tiefbau und ganz viel Unsicherheit.

@Carsten_O @balkonsolar

Und auf den geschotterten Parkplatz Carport bauen, Solaranlage drauf, direkt laden geht nicht?
Oder auf die 70er-Jahre Garage PV? Vielleicht noch mit Fläche der Garage daneben, weil das sowieso nur erweiterter Keller ist?

Restladen auf der Arbeit und beim Einkaufen.

Klar, reicht nicht nicht für alle, aber wie viele km fahren die Menschen in D im Durchschnitt pro Tag?

@E @balkonsolar es geht ja darum, dass der Mieter zwar das Recht hat, dass zu machen, dass dann aber auch selbst bezahlen und im Zweifel bei Auszug rückbauen muss.

Sorry, soviel ist es mir dann nicht wert. Tiefbau ist teuer.

Was ich vergessen hatte zu erwähnen: die Garagen sind IM Haus, haben also kein eigenes Dach. Und wenn sie freistehend wären., ohne Speicher bringen Solarzellen um dem Dach wenig.
Und leider passt der ID.7 nicht rein.

@Carsten_O @E @balkonsolar Naja, die Garagen sind eigentlich nicht zu klein. Die Autos sind zu groß. 😉