Es kommt darauf an, wie die aktuelle Beschilderung des Weges ist.
Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter:
https://www.adfc-frankfurt.de/frankfurt-aktuell/ausgaben/2013-02/2013_2_06_wer_darf/

Die in den nächsten Monaten zu erwartende Entschilderung von sehr vielen Radwegen, die nicht benutzungspflichtig sind, wird viele Radfahrer vor die Frage stellen: wo darf und soll ich fahren, muss ich auf die Straße auch wenn ich nicht will? Sie wird Autofahrer vor die Frage stellen: wo muss ich mit Radfahrern rechnen, darf ich einen Radfahrer immer noch zurechtweisen ("da ist dein Radweg!"), wenn
@simon deine Interpretation mit der Breite ist das eine, aber mit dem hingepinselten Fahrrad würde ich es als Szenario 1 interpretieren. Ein Angebot dass durch das aufgepinselte Fahrrad erkennbar ist.
Allerdings gibt es ja noch andere Regeln und zu eng überholen dürfen Radfahrys auch nicht (auch wenn die 1,5m bei Fußgängys nur für KFZ gelten.)
@Josef_K_Punkt @simon @FFMRadlerin @Radlerin
....wer da lankommt sieht mensch auch ohne Kosmetik oder Schild. 🚲