Pflanzenschutzmittel ist nur für Forstbetriebe, Landwirtschaft und Gärtnereien erlaubt. Eisenbahnen dürfen das erst mal nicht! Pflanzenschutzmittel sind Gift, Anwendung ist Gesundheitsschädlich und bei nicht erlaubter Anwendung kann es eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat sein.
Flächen von Interesse:
- unbefestigte Flächen im Umfeld der Gleisanlagen
- Befestigte Flächen wie Bahnsteige, Gehwege udn Parkplätze
- Bereiche von Gleisanlagen
- Sonderfälle
Notwendigkeit von (...)

