#askfedi #dsgvo
Moin. DSGVO-Fachkräfte anwesend?

Meine Frage:
wenn eine Tageszeitung-Zustellkraft die Verpackung der Zeitungspakete nebst Verteilliste (die Namen u. Adressen von Abonennt:innen enthält) frühmorgens in einem öffentlichen Papierkorb entsorgt, stellt dieses (im Hinblick auf die Liste) einen Verstoß gegen die DSGVO dar?
Welcher Artikel käme da in Frage?

Überlege, den DSB des Verlages sowie den LfD NDS per Mail in Kenntnis zu setzen.
Danke für Hinweise :)

@andyoww Moin Andy, zunächst einmal musst Du Dir nicht unbedingt die Mühe machen und "herausarbeiten" gegen welchen Teil der DSGVO jemand verstossen haben könnte. Du kannst jederzeit eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einfach einreichen, wenn Du das Gefühl hast, dass eine Verarbeitung nicht iO ist. Da gibt es keine "Hürde" über die Du springen musst, um qualifziert genug zu sein, um eine Beschwerde einreichen zu könne. Du musst den Sachverhalt nur beschreiben können.
@andyoww Du kannst das bei JEDER Behörde machen. Deine Beschwerde wird dann in der Regel an die für das Unternehmen zuständige Behörde automatisch weitergereicht.
Wenn Du "lieb" sein willst, kannst Du auch erst das Unternehmen, sprich am Besten deren DSB, ansprechen und Dich informieren. Meiner Erfahrung nach bringt es zu 90% nichts, weil Du irgendwelche faden Entschuldigungen oder Begründungen bekommst.
@andyoww Bzgl. "welche Artikel": Sie verstößt zu allererst gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 Abs. 1 lit. f). Das reicht schon für eine Beschwerde.