Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.

Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!

Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.

@balkonsolar Wir haben vor ein paar Jahren beim Netzbetreiber anfragen lassen, ob wir eine bessere Strom-Anbindung des Grundstücks erhalten können, auf dem unsere Stellplätze sind. Das "Angebot" wurde ohne weitere Prüfungen übermittelt: 100.000 € … So kannst du Personen auch von der Antriebswende und Energiewende fernhalten.
@funqr @balkonsolar für eine geteilte Wallbox müsste es aber reichen, sofern drei Phasen vorhanden sind. Das ist 3 mal 16 Ampere, also normale Absicherung.
Selbst mit einer Phase an der Haussteckdose kann man laden. Dauert halt eine Nacht lang.