Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.
Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!
Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.