Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.

Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!

Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.

@balkonsolar das bedeutet aber, dass der Mieter bezahlen und rückbauen muss?
Das ist doch Käse.
@d1ss0nanz ja klar muß ich das bezahlen. man kann aber Übergang an den Vermieter vereinbaren.

@balkonsolar In der Regel nicht praktikabel.

Unabhängig davon ist für #eautos ein vermieteter Parkplatz erforderlich.

@d1ss0nanz @balkonsolar Was ist nicht praktikabel?
@waldi Übergang vereinbaren.
@d1ss0nanz @waldi Man kann alles schlechtreden, aber wir haben für unter 1000 Euro nun unseren persönlichen Ladeplatz direkt an der Bude über Schuko. Klar, theoretisch kann da jeder parken, praktisch passiert es nur sehr wenige Tage im Jahr, und im äußersten Notfall müssten wir halt mal das Auto 500 Meter weiter weg stellen an eine öffentliche Ladesäule. Das ist seither nicht vorgekommen.
Ja, das Gesetz muss noch ausgebaut werden, aber ja, es profitieren bereits etliche davon.