Angesichts der aktuellen Diskussion nicht vorhandene Lademöglichkeiten für #eAutos für #Mieter, erinnern wir an den § 554 BGB, der seit vielen Jahren Mietern ein Recht auf eine Ladmöglichkeit einräumt.

Und genau die gleiche Regelung gibt es auch im § 20 WEG!

Hat bei mir damals 2000 EUR gekostet.

@balkonsolar
Du hattest eine wohlwollenden Vermieter (Sicherung/Versicherung/Kosten - 554 BGB)???