Am Montag wurden zwei Chemnitzer wegen gefährlicher gemeinschaftlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht #Chemnitz schuldig gesprochen, weil sie vor drei Jahren einen Kulturmanager auf offener Straße angegriffen hatten. Die "Freien Sachsen" nutzen das Urteil für ihre eigene Propaganda. Aber er Reihe nach: Im März 2023 war Ivo K. Teil einer Gruppe internationaler Kulturschaffender, die sich anlässlich der Kulturhauptstadt 2025 in Chemnitz getroffen hatten.
Auf dem nächtlichen Weg von einem Club ins Hotel wurden sie von einer schwarzgekleideten Gruppe eingeholt und unvermittelt angegriffen. Die Angreifer beleidigten die Gruppe als "Zecken" und forderten sie auf, kein Englisch zu sprechen. Damals berichtete ich für @tazgetroete darüber: https://taz.de/Rechter-Uebergriff-in-Chemnitz/!5925483/
Diese Vorwürfe blieben auch im Prozess unwidersprochen. Die Gruppe der ursprünglich Beschuldigten, die teils als Zeugen aussagten, berief sich dabei weitgehend auf Erinnerungslücken.
Rechter Übergriff in Chemnitz: Polizei schweigt zu Tatmotiv

In Chemnitz wurde eine Reisegruppe angegriffen, offenbar von Rechten. Veranstalter und Opferberatung kritisieren Stadt und Polizei.

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Die Angeklagten seien stark betrunken gewesen, andere meinten keinen Übergriff wahrgenommen zu haben, zwei Zeugen erkannten sich nicht einmal auf den von der Polizei im Nachgang von den Verdächtigen getätigten Fotos selbst wieder. Die zwei Angeklagten wurden schließlich zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Richterin sagte: "Einen rechtsfeindlichen Angriff sehe ich hier nicht." Gemeint war eine rechte Tatmotivation. Sie bezog sich damit auf den §46 StGB,
der die Strafzumessung regelt. Man hätte sonst die politischen Hintergründe der Angeklagten im Prozess behandeln müssen, so die Richterin, die aufgrund der klaren Beweislage und dem zu erwartenden Strafmaß eine Klärung des politischen Motivs offenbar als unverhältnismäßig empfand. Dies kann man falsch finden. Die Richterin sagte allerdings nicht, dass es keinerlei Anhaltspunkte für die Tatmotivation gibt, die Hintergründe blieben schlicht unaufgeklärt.
Martin Kohlmann, Fraktionsvorsitzender von "Pro Chemnitz/Freie Sachsen" im Stadtrat nutzte nun das Urteil, um in einer Stadtratssitzung den Oberbürgermeister zu einer "Revidierung" aufzufordern, weil dieser sich Wochen nach der Tat vorsichtig im Stadtrat geäußert hatte und meinte, "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" dürften in der künftigen Kulturhauptstadt keinen Platz haben
(https://www.
freiepresse.de/chemnitz/nach-attacke-auf-kulturmanager-chemnitzer-ob-aeussert-sich-erstmals-oeffentlich-artikel12807098) Kohlmann behauptete, es gebe "keinerlei Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund der Tat" und bezichtigte dem OB Falschinformationen in Umlauf gebracht zu haben. Ein erwartbares Kalkül. Während unbestritten ist, dass der Vorfall stattfand und mit welchen Worten die Täter auf den Betroffenen zugingen, sind die Hintergründe der Täter tatsächlich interessant.
Die Gruppe der Beschuldigten stammt mindestens zum Teil aus der Fanszene des Chemnitzer FC. Sie kannten sich eigenen Aussagen zufolge nur flüchtig und waren eher zufällig gemeinsam feiern gegangen. Politisch organisiert waren die Verurteilten und wohl auch der Rest der Beschuldigten nicht. Den Begriff "Zecken" werfe man sich eben gegenseitig so an den Kopf, sagte der später verurteilte Maximilian P. aus. Er ist laut Gericht mehrfach vorbestraft,
u.a. wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zu einer Verlesung des Bundeszentralregisters kam es im Prozess, offenbar aus Zeitgründen, leider nicht. P. nahm außerdem 2019 an dem öffentlichen Trauerzug im Vorfeld der Beerdigung von Neonazi-Hooligan Thomas Haller teil. Eine Person aus der Gruppe soll überdies an dem Abend eine rechte Szenemarke getragen haben. Der zweite Angeklagte, Pascal H., trainierte in der Vergangenheit in einem für seine Neonazi-Verflechtungen
bekannten Gym in Chemnitz. Sie stammen aus einem Milieu, in dem rassistische Äußerungen Normalität sind und in dem sich nur wenige selbst als politisch begreifen würden, auch wenn sie einschlägig vorbestraft und gewalttätig sind. So sagte der Angeklagte Maximilian P. vom Nebenklageanwalt angesprochen zu Protokoll: "Politik ist mir Bockwurst". Es ist glaubhaft, dass er das selbst so meint.
Der Betroffene äußerte sich nach dem Prozess zufrieden mit der Prozessführung, aber enttäuscht darüber, dass das Motiv nicht gewürdigt worden sei: "Es ist immerhin gut, dass nun ein Haken dahinter ist."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
@johannesgrunert
Danke für den Bericht!