
FU Berlin: Abmahnungen von Mitgliedern des ver.di-Betriebsgruppenvorstands nach Aufruf gegen AfD vor Gericht » LabourNet Germany
Dossier "Die ver.di-Mitgliederversammlung vom 22.05.2024 solidarisiert sich mit den Kolleg*innen der ver.di-Betriebsgruppe, die vom FU-Präsidium Abmahnungen wegen dem Artikel mit dem Titel “Gegen AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung: Kommt zum Aktionstag am 3. Februar, 13 Uhr, Bundestagswiese!” erhalten haben. Die FU-Leitung hatte zunächst mit einer Gegendarstellung reagiert und dann die Abmahnungen ausgesprochen. Zur rechtlichen Einordnung veröffentlichen wir hier eine gutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei, die einen Kollegen vertritt. Dem Gutachten nach sind die Äußerungen im besagten Aufruf von der Koalitionsfreiheit gedeckt und die Abmahnungen rechtlich nicht haltbar. Wir verurteilen deshalb den Einschüchterungsversuch gegenüber unseren Kolleg*innen und fordern das Präsidium auf, die Abmahnungen zurückzunehmen..." Soli-Erklärung des ver.di-Betriebsgruppenvorstands vom 22. Mai 2024 ("Rücknahme der Abmahnungen gegen unsere Kolleg*innen!"), siehe mehr Informationen und NEU: ver.di-Betriebsgruppe gewinnt Rechtsstreit um gewerkschaftliche Meinungsfreiheit: Nach über zwei Jahren Kampf um unrechtmäßige Abmahnungen gibt die FU Berlin auf