Schon beim ersten Meldeversäumnis im Jobcenter soll eine psychologische Begutachtung möglich sein!
Und wie will die Sachbearbeitung das beurteilen? Hobbypsychologie?
Das ist unverschämt!

„Besonders kritisch sieht aber Dr. Utz Anhalt den neuen Absatz 4 in Paragraph 32. Danach kann das Jobcenter Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten,
⬇️

@why_not das ist eh ein Witz, woher sollen denn die vielen Termine kommen, oder die vielen Gutachter*innen?
Wartezeiten sogar bei schlimmen Notfällen, es gibt zu wenige Leute für Psychologie, Psychiatrie und Therapie. Wollen die dann 2 Jahre auf ein Gutachten warten? Weil eben nicht lebenswichtig, dringlich?
@energisch_ @why_not
Darf ich raten?
Während der Wartezeit könnte man doch die Zahlungen aussetzen.
Dann macht das ganz plötzlich Sinn.

@rainergb @energisch_

Das ginge tatsächlich nicht einfach so.

@why_not @rainergb Mich würde tatsächlich interessieren, ob der Ausschuss, der diesen Stuss vorgeschlagen hatte, überhaupt mal Kontakt zum BPD (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) aufgenommen hatten. Sieht eher nicht danach aus.