EuGH-Urteil: Kirchenaustritt allein rechtfertigt Kündigung nicht

Ein katholischer Sozialdienst hatte einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Der EuGH entschied, dass die Frau dadurch diskriminiert wurde. Das Urteil setzt Maßstäbe. Von Klaus Hempel.

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EuGH-Urteil: Kirchenaustritt allein rechtfertigt Kündigung nicht

Ein katholischer Sozialdienst hatte einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Der EuGH entschied, dass die Frau dadurch diskriminiert wurde. Das Urteil setzt Maßstäbe.

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@tagesschau

Ich hoffe das landet vor dem Bundesverfassungsgericht.

@DerAsket weshalb genau?
@tagesschau

@ewos1986 @tagesschau

Das ist juristisch äußert interessant, wie das Verhältnis zwischen deutschem Verfassungsrecht und Europarecht ist.

"Nach dem Grundgesetz haben die Kirchen und ihre Einrichtungen eine Sonderstellung im Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann prüfen, ob die Kriterien des EuGH-Urteils mit der Verfassung in Einklang stehen."

@DerAsket @ewos1986 @tagesschau Wenn ich es richtig lese, geht es hier um einen kirchennahen Verein als Arbeitgeber, nicht um die Caritas oder einer sonstigen der Kirche unterstehenden Organisation. Ein eingetragender Verein ist kein Eigentum der Kirche und kann sich nicht unbedingt auf kirchliche Sonderrechte aus GG & Weimarer Reichsverfassung berufen.