Aus der Reihe „Schlecht erzogene Behörden“: Das #BAMF ist eine Sache, aber hier haben wir das grün gefühlte Abschiebeministerium in #NRW. Wie ich bereits erwählte, plant dieses Ministerium gerade einen zweiten Abschiebeknast im Land. Weil man Transparenz aber dann lieber doch nicht so gerne
möchte, hat das Land bislang alle meine #IFG - Anfragen zum Knast abgelehnt, sodass ich jetzt in mehreren Verfahren gerichtlich gegen das Land vorgehen muss. Hier ein besonders „schöner“, dummdreister Move des Ministeriums: Es wird einfach eine Betreibensaufforderung, die es nie gab, behauptet, um
mir das Rechtsschutzbedürfnis an der Klage abzusprechen! So dreist ist nicht mal das BAMF.
tbh, ich verstehe das gar nicht so wirklich? Wenn keine Betreibensaufforderung ergangen ist, ist das Verfahren einzustellen, weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr? Was ist das denn für eine Logik? Muss man Ministerialbeamte*r sein, um das zu verstehen?