§§ 41f, 41g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): neue Regeln zu Energiesperren wegen Zahlungsverzug

Hier der Hinweis, dass die diversen Regeln zu den Energiesperren (StromGVV / GasGVV) durch die §§ 41f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt wurden und zwar durch das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“, BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025

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