Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

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Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

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"Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen."

Der Anwendungsbereich der KI-VO ist KI. Es wird KI geregelt. Sie verbietet das wahllose einsammeln von Gesichtsbildern, sofern KI zu Einsatz kommt. Normale "Webcrawler" ohne KI sind nicht erfasst.