RE: https://mastodon.social/@UweKaspers/116233571553400146

Wie sich Weimers Unterstützer mit Halbwissen brüsten - ich will das noch nicht mal ignorieren, sondern hier einmal exemplarisch darauf eingehen.
Eine Nationalbibliothek ist mit ihrem gesetzlichen Sammeltauftrag (der vom BKM unterminiert, aber nicht abgeschafft werden kann) nicht ein Bücherregal unter vielen, sondern hat die Funktion eines "Last Resort" zu erfüllen, d.h. sie informiert authentisch über das Original einer Veröffentlichung, unabhängig von Medientyp oder Vertriebswegen. Archiv! 1/n

@Lambo Die beiden Nationalbibliotheken haben die Aufgabe *ALLE* deutschsprachigen Medien im Original zu archivieren (§2 DNBG). Dafür gibts sogar die Regel des Pflichtexemplars. Und irgendwo muß das Ganze ja hin. Will man das nicht mehr, muss erstmal das zugehörige Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek geändert werden. https://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html
Aber ich hab eher den Verdacht, dass das eine Einhornforderung ist, wie ein hier Mitschreibender so schön formuliert hat. https://mastodon.social/@haekelschwein/116228211318209236
DNBG - Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek