Quantitative Metriken setzen falsche Anreize. Was in vielen Disziplinen längst ein strukturelles Problem ist, hat die #Rechtswissenschaft noch nicht erfasst. Sie kann #Bewertungslogiken sowie #Publikationsinfrastruktur noch so gestalten, dass diese den epistemischen Anforderungen der Disziplin entsprechen & eine belastbare Grundlage für #Forschungsbewertung schaffen.

Wie? Dazu habe ich mit @philippfalkenburg bei #IntRechtDok ein #Preprint veröffentlicht:
https://doi.org/10.17176/20260309-114602-0
#CoARA #DOA #OA

@elleneuler @philippfalkenburg
Schade dass es im Artikel zwar um falsche Anreize geht, das Werbebild davon aber nur so strotzt. Steigende Kurse, Pokale, Goldbarren. Lenkt das Bild, das Aufmerksamkeit erzeugen soll, dann nicht eher vom Artikel ab?
@jpthiele @philippfalkenburg
Das Bild visualisiert den status Quo. In unserem Beitrag argumentieren wir, warum es so nicht sein sollte. Was wäre ein passendes Bild?
@elleneuler @jpthiele @philippfalkenburg Zumindest eins mit klarer Urheberschaft und Lizenz?
@c_riesen @jpthiele @philippfalkenburg
Liebe Christina, das Bild ist im ALT-Text transparent als KI-generiert gekennzeichnet. Eine klassische Urheber:in gibt es daher nicht – solche Bilder sind bei abstrakten Motiven im Grunde „born open“ und können nicht lizenziert werden. Normalerweise nutze ich eigene oder frei lizenzierte Bilder; bei so abstrakten Themen ist KI schlicht ein praktisches Illustrationswerkzeug. Aber ja, der Stil ist eben "KI Gleichförmigkeit"
@elleneuler @c_riesen @jpthiele @philippfalkenburg
Klar als KI generiert kennzeichnen ist aber auch nicht die Lösung.
Keine KI verwenden schon. Denn nein, es ist kein schlicht praktisches Illustrationswerkzeug, es bedient sich an Bildern, die jemand anderes erstellt hat.
KI Illustrationen sind also schlichtweg eines: Diebstahl.
Dann lieber lizenzfreie oder eigene Bilder, auch wenn es mehr Arbeit ist.

@Lou @c_riesen @jpthiele @philippfalkenburg
Ich sehe es differenzierter. KI nutzt nicht nur geschütztes Material, sondern auch gemeinfreie und lizenzfreie Inhalte, und nicht jedes generierte Bild hat überhaupt ein konkretes Vorbild. Dann wäre streng genommen auch jedes Meme, jede Collage oder jeder Photoshop-Remix problematisch.

Ich verwende normalerweise eigene oder frei lizenzierte Bilder – KI ist für mich eher ein gelegentliches Illustrations- bzw. Meme-Werkzeug für sehr abstrakte Themen.

@elleneuler Ok, also kann man bei dem Bildgenerator einstellen, dass es nur lizenzfreie Bilder benutzt? Wie nett!
Dann ist das ja gar kein Problem. Dann muss man ja gar keine Urhebenden angeben, was man bei Memes, Collagen und Remixen kann und die per Urheberrecht gemäß §51a tatsächlich abgeklärt sind.
@Lou Ich sehe das etwas gelassener. Wenn es passende eigene od frei lizenzierte Bilder gibt, ziehe ich diese vor. Im konkreten Fall habe ich kein Problem in der Nutzung von KI für die Visualisierung des sehr abstrakten Themas gesehen. Solange kein erkennbares Ursprungsbild reproduziert wird, ist das aus urheberrechtlicher Sicht idR unkritisch. Die Vergütungsfrage für Trainingsdaten & Output ist eine andere, schwierigere Frage. Aber das ist kein Thema, das sich sinnvoll bei Mastodon klären lässt
@Lou Wer sich für die Herausforderungen und Handlungsoptionen beim Schutz kreativer Inhalte im Zusammenhang mit KI & UrhR interessiert, dem sei diese Stellungnahme empfohlen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1149944/Stellungnahme-Prof-Dr-Katharina-de-la-Durantaye.pdf