Art 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grundrechte schützen vor dem Staat, sind unbequem. Für den Staat und für uns. Sonst bräuchte es sie nicht.
Das kann und darf uns fordern. Menschen in Not helfen belastet Kommunen, Privatsphäre erschwert Ermittlungen, Rechte für Verbrecher fordert Opfern einiges ab, …
Und doch sind sie elementar für eine demokratische Gesellschaft.