📌 OFFENBARUNGSPFLICHT KLAR GESTELLT
Das LG Stuttgart urteilt, dass Mieter bei vagen Verkaufsabsichten des Vermieters keinen Ersatz für freiwillige Renovierungsarbeiten erhalten. Investitionen bleiben Eigenleistung – vertragliche Absicherungen sind ratsam.
#Mietrecht #Renovierung #Urteil

https://www.mietrechtsiegen.de/offenbarungspflicht-bei-verkaufsabsicht-werden-renovierungskosten-erstattet/?preview=true