📌 Datenschutz endet mit dem Leben
Das Beschwerderecht der DSGVO gilt nur für lebende Personen – mit dem Tod erlischt der Datenschutzanspruch und kann nicht vererbt werden. Praktisch bedeutet das: Erben haben keinen eigenen Anspruch auf eine Datenschutzbeschwerde. #Datenschutz #Erbrecht #DSGVO

https://www.ra-kotz.de/datenschutzbeschwerde-durch-einen-erben-warum-das-recht-nicht-vererbbar-ist.htm?preview=true